Datum: 05.11.21 Verfasser: Michael ScholzIch möchte noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei den Kreismeisterschaften die 3G-Regeln genauso Bestand haben wie im Punktspielbetrieb.Ihr müsst mit einer Überprüfung rechnen.Fehlende Dokumente führen zu einem Hallenverweis.Aus Auszug des Rundschreibens vom Landesverband vom 18.09.2021:"Es dürfen nur folgende Personen als Teilnehmer*innen zugelassen werden: a) Negativ getestete, vollständig geimpfte oder genesene Personen („3-G-Regel“) b) Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres c) Minderjährige Schüler*innen, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen Schulkonzeptes regelmäßig zweimal getestet werden."Mit sportlichen Grüßen,Michael Scholz |