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Erinnerung an die Hygieneregeln bei den Kreismeisterschaften
Datum: 05.11.21   Verfasser: Michael Scholz

Ich möchte noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei den Kreismeisterschaften die 3G-Regeln genauso Bestand haben wie im Punktspielbetrieb.
Ihr müsst mit einer Überprüfung rechnen.
Fehlende Dokumente führen zu einem Hallenverweis.

Aus Auszug des Rundschreibens vom Landesverband vom 18.09.2021:

"Es dürfen nur folgende Personen als Teilnehmer*innen zugelassen werden:
a) Negativ getestete, vollständig geimpfte oder genesene Personen („3-G-Regel“)
b) Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres
c) Minderjährige Schüler*innen, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass
sie im Rahmen eines verbindlichen Schulkonzeptes regelmäßig zweimal getestet werden."

Mit sportlichen Grüßen,
Michael Scholz