Einsatzberechtigung bei Entscheidungsspielen WO I 4.1
Einsatzberechtigung bei Entscheidungsspielen. Zu den Entscheidungsspiele gehören Relegationsspiele, Play-off-Spiele und Anwartschaftsspiele.
Bei Entscheidungsspielen in der Altersgruppe Erwachsene sind nur solche Spieler einsatzberechtigt, die in der betreffenden Halbserie oder in der unmittelbar vorangegangenen Halbserie an mindestens drei Punktspielen im Einzel teilgenommen haben, Spielberechtigung gemäß der genehmigten Mannschaftsmeldung.
Diese Bedingung gilt nicht für Spieler der untersten Mannschaft, sofern diese in einer Liga unterhalb der 3. Bundesliga eingeteilt ist. Gesperrte Spieler sind für die Dauer der Sperre in keiner Mannschaft des Vereins einsatzberechtigt.
Ingrid Thimm Vizepräsidentin WO des TTVSH
| Ersteller: Ingrid Thimm (25.04.25), Änderung: Ingrid Thimm (25.04.25) |
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